Home  /  Current Page

Infrastruktur

Die gesamte Veranstaltungsfläche der Halle hat eine Grösse von 18 m x 12 m mit einer Standardbühne von 8 m x 5 m x 0,8 m. Zwischen Eingang und Halle befindet sich das Foyer inkl. Gästegarderobe und Toiletten. Hinter der Bühne befindet sich die Künstlergarderobe mit fliessendem Wasser, WC, Dusche, Spiegel und genug Sitz­gelegenheiten. Die Halle bietet einen behindertengerechten Zugang sowie WC.

 

Werbung

Das Grabenhallebüro pflegt einen monatlichen Veran­staltungskalender sowie ein Monatsfaltplakat, auf denen sämtliche Veranstaltungen in Kurzform aufgeführt werden, und verschickt diese an die umliegenden Zeitungen, Zeitschriften, Radios, Fernsehstationen, Restaurants, Läden usw. Daneben wird grabenhalle.ch laufend aktualisiert.

Der Umfang des Eintrags auf der Homepage ist abhängig vom Material, das die veranstaltende Person dem Grabenhallebüro überlässt. Weitere Werbung ist Sache der veranstaltenden Person (Plakate, Flyer, Plakataushang, grössere Vorschauen in der Tageszeitung usw.).

Falls eigene Plakate zur Verfügung stehen, können dem Büro 10 Stück überlassen werden. Drei werden zu Archivzwecken aufbewahrt, die restlichen werden vom Abwartsteam in und an der Halle aufgehängt.

Im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in der Halle ist Werbung von Sponsoren um die, an der und in der Halle sowie auf Plakaten, Flyern und im Internet unzulässig. Die Plakate sollen keine rassistischen, sexistischen, politischen oder religiösen Inhalte transportieren.

 

Bühne/Zuschauertribüne //.pdf

Wird die Standardbühne für die Veranstaltung nicht benötigt oder soll umgebaut werden, ist das Abwartsteam vorgängig darüber zu informieren.

Wird eine Zuschauertribüne gewünscht (Tanz- und Theatervorstellungen), so darf der Auf- /Abbau aus versicherungstechnischen Gründen nur durch das Abwartsteam der Halle bewerkstelligt werden, das vorgängig darüber zu informieren ist.

 

Tontechnik //.pdf

Eine PA-Anlage ist fest installiert. Über Stagelight AG,GWZ Walke, 9100 Herisau //stagelight.ch kann diese zu fairen Konditionen gemietet werden.

Eine möglichst frühe Reservation ist durch die veranstaltende Person selbst direkt bei Stagelight AG erforderlich. Wird eine andere Anlage als die der Firma Stagelight verwendet, so fallen für die Anpassung der Kalibrierung des Schallpegelmessgerätes CHF 200.– an, welche die veranstaltende Person selber zu tragen hat.

 

 

 

 

Lichttechnik //.pdf

Es steht eine fest installierte Lichtanlage zur Verfügung. Die veranstaltende Person hat die Möglichkeit, selbst Jemanden für die Bedienung der Lichtanlage während der Veranstaltung zu stellen oder kann die Dienste einer Lichtperson der Grabenhalle in Anspruch nehmen.

Farb- und Positionseinstellungen für Scheinwerfer, sowie Erklärungen werden ausschliesslich vom Hauswartsteam oder von LichttechnikerInnen der Grabenhalle vorgenommen.

Wird für die Veranstaltung ein professioneller Lichttechniker zugezogen, ist unser Lichtteam vorgängig darüber zu informieren. Werden eine eigene Lichtanlage oder Teile davon mitgebracht, ist das Hauswartsteam vorgängig darüber zu informieren.

 

Barbetrieb

Für den Barbetrieb ist ausschliesslich die  Grabenhallen-Bargruppe verantwortlich.
Auf Wunsch betreibt die Bargruppe werktags und sonntags bis maximal 1 Uhr, freitags und samstags bis maximal 5 Uhr die Bar.

Die Bargruppe stellt für jede Veranstaltung kostenlose Getränke im Wert von ca. CHF 50.– zur Verfügung (Bier und diverses Mineral).

 

Gästegarderobe

Für den Garderobenbetrieb ist ausschliesslich die Garderobengruppe der IG Grabenhalle verantwortlich.
Auf Wunsch betreibt die Garderobengruppe werktags und sonntags bis maximal 1 Uhr, freitags und samstags bis maximal 5 Uhr die Garderobe. Bei bestuhlten Veranstaltungen (z. B. Theater, Tanz usw.) wird keine Garderobe betrieben. Bei Beschädigungen oder Diebstahl übernimmt die IG Grabenhalle keine Haftung.

 

Reinigung

Die Halle (Innenraum, Künstlergarderobe, Foyer, alle WCs, Eingangsbereich auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang mit Trottoir zum Unteren Graben) ist in besenreinem Zustand so zu übergeben, wie sie übernommen wurde (gilt insbesondere für Lichteinstellungen, Bühnenaufbau, Tische, Stühle usw.).

Der Abfall wird in den dafür vorgesehenen Säcken im Foyer beim Haupteingang der Halle deponiert, Glas und Alu werden separiert.

Impressum